Urteile & Abhandlungen

Kammergericht Berlin zum Rechtsweg bei Steuerstraftaten und Restschuldbefreiung

Bei der Frage, welcher Rechtsweg bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat gegeben ist, hat das Kammergericht wie die beiden Kammern des LG Berlin entschieden, dass nicht die Zivilgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig sind, obwohl die Insolvenzordnung als Zivilrecht eine große Rolle spielt. Dies wurde so von mir vorgetragen.
Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da dieser dazu noch nicht entschieden hat und diese Frage strittig ist.

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