Bei der Frage, welcher Rechtsweg bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat gegeben ist, hat das Kammergericht wie die beiden Kammern des LG Berlin entschieden, dass nicht die Zivilgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig sind, obwohl die Insolvenzordnung als Zivilrecht eine große Rolle spielt. Dies wurde so von mir vorgetragen.
Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da dieser dazu noch nicht entschieden hat und diese Frage strittig ist.
Oberlandesgericht Braunschweig zur Verjährung in Bauträgerfällen
Erstaunlicherweise sind Bauträgerfälle, bei denen es um die Zahlung der Umsatzsteuer geht, immer noch aktuell. Hier wird die wichtige Frage der Verjährung geklärt.
Landgericht Berlin II zur Anmeldung von Steuerforderungen in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
Zur Frage des Rechtswegs bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat.