Bei der Frage, welcher Rechtsweg bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat gegeben ist, hat das Kammergericht wie die beiden Kammern des LG Berlin entschieden, dass nicht die Zivilgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig sind, obwohl die Insolvenzordnung als Zivilrecht eine große Rolle spielt. Dies wurde so von mir vorgetragen.
Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da dieser dazu noch nicht entschieden hat und diese Frage strittig ist.
Landgericht Berlin II zur Anmeldung von Steuerforderungen in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
Zur Frage des Rechtswegs bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat.
Landgericht Berlin II, andere Kammer, zur Anmeldung von Steuerforderungen in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
Zur Frage des Rechtswegs bei der Kollision von Restschuldbefreiung mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat.